1) Sagen wir ruhig, es ist erschreckend mit welcher Hypocrisie mann den Clerus wegen pädo- und hebe-erotischen Versündigungen angreift, obgleich dies bei anderen Berufsgruppen viel schlimmer ist.
Ließ einmal in Schweden (zw 2000 u 2004, warsch. vor 2003) das ein Mädel zu den Eltern zurückgeschickt wurde weil ein vom Sozialamt bestellter Pflegevater zu solcher Versündigung und Vertrauensmißbrauch kam, im Nebenfeld eine Statistik laut der 1/3 der Pflegeelternzuweisungen des Sozialamts abgebrochen werden mußte.
2) Weiter ist es vollkommen idiotisch bei Kleinkindern die Onanie zu befördern wie es einst sogar in Kindergärtern gemacht wurde (in Schweden auch).
3) Aber die Hebephilie nicht mehr von der Pädophilie zu unterscheiden wäre ebenso idiotisch.
Päderastie ist ob pädo- oder hebe-orientiert eben als Schwulheit und verführung eines jüngeren jedenfalls schwer unethisch und sollte deswegen strafbar bleiben. Aber bei Sexualtaten mit Kindern schwerer als mit Jugendlichen.
Nicht so unbedingt Hebephilie im heterosexuellem Sinne, bes. nicht wenn der ältere Mann ist und der altersunterschied im absoluten nicht 15-20 Jahre, im relativen nicht das Alter der Jüngeren übersteigt.
Das römische Recht hat für Heiratsalter ab vorchristlichem Altertum über Constantins Rom, bis zu in Nachfolgerstaten wie Spanien noch vor hundert Jahren 14 für den männlichen, 12 für den weiblichen Ehepartner vorausgesehen.
Gleichzeitig hatte Österreich als mindesten Heiratsalter der Frau 14 mit und 21 ohne elterlicher Gutheißung.
Das neue Heiratsalter - 18 für beide, elterliche Gutheißung nicht notwendig, außer bei unter Vormundschaft gestellten - ist für die den christlichen Regeln observierenden abnorm Sexualrepressiv, nebenbeidem das Alter, wo Unzucht erlaubt wird, ist für die den christlichen Regeln nicht observieren wollenden oder könnenden abnorm Sexualfreiheitlich.
Es ist nämlich abnorm wenn ein Mädel von 14 - das Alter wo Maria Antonia Habsburg-Lothringen, in Frankreich Marie-Antoinette genannt, den künftigen Ludwig XVI heiratete - nicht heiraten wohl aber sich ausnutzen lassen kann.
Gegenüber den modernen Trend/Gesetzgebung zu Freiheitlichkeit für Laster und Repression für Tugend in einem gewissen Alter, und den ultramodernen oder modern-radikalen Trend (Gott sei Dank nicht Gesetzgebung) zu noch größerer Freiheitlichkeit für das Laster, stelle ich nicht die Repressivität als alleinige Heilmaßname, immer, nur, für alle, sondern auch eine Freiheitlichkeit eben für die Heirat, für die Tugend in weniger anstrengenden Form.
Hans-Georg Lundahl
Karmittwoch 2010
Bibliothèque d'Italie
Paris XIII
Ließ einmal in Schweden (zw 2000 u 2004, warsch. vor 2003) das ein Mädel zu den Eltern zurückgeschickt wurde weil ein vom Sozialamt bestellter Pflegevater zu solcher Versündigung und Vertrauensmißbrauch kam, im Nebenfeld eine Statistik laut der 1/3 der Pflegeelternzuweisungen des Sozialamts abgebrochen werden mußte.
2) Weiter ist es vollkommen idiotisch bei Kleinkindern die Onanie zu befördern wie es einst sogar in Kindergärtern gemacht wurde (in Schweden auch).
3) Aber die Hebephilie nicht mehr von der Pädophilie zu unterscheiden wäre ebenso idiotisch.
Päderastie ist ob pädo- oder hebe-orientiert eben als Schwulheit und verführung eines jüngeren jedenfalls schwer unethisch und sollte deswegen strafbar bleiben. Aber bei Sexualtaten mit Kindern schwerer als mit Jugendlichen.
Nicht so unbedingt Hebephilie im heterosexuellem Sinne, bes. nicht wenn der ältere Mann ist und der altersunterschied im absoluten nicht 15-20 Jahre, im relativen nicht das Alter der Jüngeren übersteigt.
Das römische Recht hat für Heiratsalter ab vorchristlichem Altertum über Constantins Rom, bis zu in Nachfolgerstaten wie Spanien noch vor hundert Jahren 14 für den männlichen, 12 für den weiblichen Ehepartner vorausgesehen.
Gleichzeitig hatte Österreich als mindesten Heiratsalter der Frau 14 mit und 21 ohne elterlicher Gutheißung.
Das neue Heiratsalter - 18 für beide, elterliche Gutheißung nicht notwendig, außer bei unter Vormundschaft gestellten - ist für die den christlichen Regeln observierenden abnorm Sexualrepressiv, nebenbeidem das Alter, wo Unzucht erlaubt wird, ist für die den christlichen Regeln nicht observieren wollenden oder könnenden abnorm Sexualfreiheitlich.
Es ist nämlich abnorm wenn ein Mädel von 14 - das Alter wo Maria Antonia Habsburg-Lothringen, in Frankreich Marie-Antoinette genannt, den künftigen Ludwig XVI heiratete - nicht heiraten wohl aber sich ausnutzen lassen kann.
Gegenüber den modernen Trend/Gesetzgebung zu Freiheitlichkeit für Laster und Repression für Tugend in einem gewissen Alter, und den ultramodernen oder modern-radikalen Trend (Gott sei Dank nicht Gesetzgebung) zu noch größerer Freiheitlichkeit für das Laster, stelle ich nicht die Repressivität als alleinige Heilmaßname, immer, nur, für alle, sondern auch eine Freiheitlichkeit eben für die Heirat, für die Tugend in weniger anstrengenden Form.
Hans-Georg Lundahl
Karmittwoch 2010
Bibliothèque d'Italie
Paris XIII
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